Es kommt auf die Verträge an !
Ein weiterer und wichtiger Schritt für Ihre Sicherheit ist es, einzelne Verträge nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) mit den beteilitgten Hausbaumeister-Firmen zu vereinbaren.
Sicherlich denken Sie jetzt, alles aus einer Hand mit nur einem Vertrag wäre doch sinnvoller !
Leider ist es nicht so wie man vermeintlich auf den ersten Blick annehmen könnte. Überdenken und spielen sie bitte die folgenden, leider nicht so selten gewordenen Situationen gedanklich einmal durch :
Sie beauftragen einen Generalunternehmer Ihres Vertrauens mit dem Bau Ihres Wunschhauses und vereinbaren dies auch nur duch einen einzigen Auftrag.
Situation 1:
Leider muss der von Ihnen beuftragte Unternehmer während der Bauphase seinen Betrieb einstellen und meldet Insolvenz an !
Auf einen Schlag haben Sie keinen Ansprechpartner mehr, es stehen keine Firmen mehr zu Verfügung die Ihr Bauvorhaben fertigstellen ! Im schlimmsten und wahrscheinlichsten Fall haben Sie sogar schon mehr bezahlt, als an Leistung erbracht wurde. Dann haben Sie ein sehr großes Problem !
Nur mit viel Arbeit, Zeitverlust und ernormen Mehrkosten könnten Sie eventuell Ihr Wunschhaus mit anderen Firmen realisieren. Leider bekommen Sie auf die bisher erbrachten Leistungen auch keine Gewährleistung von den Nachunternehmen.
Situation 2:
Ihr beauftragtes Unternehmen schafft es gerade noch Ihr Wunschaus fertig zu stellen und schließt danach seinen Betrieb zu.
Genau jetzt haben Sie keinen Ansprechpartner mehr wenn es um Mängel und Gewährleistungsansprüche geht !
Egal was ab diesem Zeitpunkt passiert, niemand steht für die Mängel und die Gewährleistung gerade.
Nicht mit Ihren Hausbaumeistern.
Ein sehr großer Unterschied zwischen dem Hausbaumeisterkonzept und anderen Mitbewerbern besteht darin, dass Sie mit jedem Hausbaumeister-Unternehmen einen Vertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vereinbaren, damit Ihnen die oben beschriebenen Situationen erspart bleiben.
Auch die Tatsache, dass alle Leistungen erst nach Fertigstellung und mängelfreier Dekra Abnahme zur Zahlung anstehen ist ein weiterer wichtiger Sicherheitsapspekt Ihrer Hausbaumeister.







